Als Mieter eine Kamera anbringen — was ist erlaubt?
Wachlicht-Kundinnen und -Kunden wohnen häufig zur Miete — und fragen entsprechend oft, was innerhalb der eigenen vier Wände beziehungsweise am eigenen Wohnungseingang eigentlich erlaubt ist. Hier die häufigsten Antworten.
Darf ich eine Kamera innerhalb meiner eigenen Wohnung montieren?
Ja, innerhalb der eigenen vier Wände dürfen Mieter grundsätzlich frei entscheiden, solange keine baulichen Veränderungen an der Bausubstanz nötig sind (z. B. große Bohrlöcher in tragende Wände). Für die reine Innennutzung ist in der Regel keine Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Darf ich eine Kamera an der Wohnungstür oder im Hausflur anbringen?
Hier wird es differenzierter: Der Hausflur ist Gemeinschaftseigentum, das auch von Nachbarn genutzt wird. Eine Kamera, die dauerhaft den Flurbereich vor der eigenen Tür filmt, kann grundsätzlich zulässig sein, wenn sie ausschließlich den eigenen Eingangsbereich erfasst — sobald jedoch Nachbarwohnungen oder der durchgehende Flurverkehr mit im Bild sind, ist vorab das Gespräch mit Vermieter und Nachbarn empfehlenswert.
Brauche ich für eine Außenkamera im Garten die Zustimmung des Vermieters?
Bei eigenem Gartenanteil einer Mietwohnung gilt ähnlich wie beim Hausflur: reine Eigenflächen-Überwachung ist meist unproblematisch, sobald jedoch eine feste Montage mit Bohrungen an der Fassade nötig ist, empfiehlt sich vorab eine kurze Rücksprache mit dem Vermieter — oft reicht bereits eine formlose Mitteilung.
Was, wenn ich beim Auszug keine Bohrlöcher hinterlassen möchte?
Viele unserer Kameras — etwa die Tapo C320WS — lassen sich alternativ auch mit Klebehalterungen oder Magnethaltern montieren, die sich beim Auszug rückstandsfrei entfernen lassen. Das ist besonders für Mietverhältnisse ohne Bohr-Erlaubnis praktisch.
Kurz zusammengefasst: Innerhalb der eigenen Wohnung meist unproblematisch, bei Gemeinschaftsflächen und Fassaden lohnt sich vorab ein kurzes Gespräch mit dem Vermieter — das erspart spätere Diskussionen.
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